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Die anwaltliche Tätigkeit wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Die Gebühren eines Rechtsanwaltes bestimmen sich in gerichtlichen Verfahren nach dem Streitwert, der vom Gericht festgesetzt wird. Maßgeblich hierfür ist überwiegend der Wert der Hauptforderung.
 

 
Honorarvereinbarung
 
Neben der Abrechnung nach der BRAGO oder dem RVG können Mandate auch aufgrund einer Honorarvereinbarung abgerechnet werden. Dies ist oftmals der Fall bei besonders zeitintensiven Verfahren oder bei außergerichtlichen Beratungen, wenn eine Abrechnung anderenfalls aufgrund des hohen Streitwertes zu unbilligen Kosten für den Mandanten führen würde.
 

 
Erstberatung
 
Bei einer Erstberatung wird grundsätzlich eine sogenannte Erstberatungsgebühr fällig. Hierbei kann gegenüber Privatpersonen (Verbrauchern) maximal eine Gebühr von EUR 232,- (inklusive Mehrwertsteuer) fällig werden.