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Die Kanzlei ist schwerpunktmäßig ausgerichtet auf die Beratung von mittelständischen Unternehmen und allen Fragen, die sich hierbei ergeben.
 

 
Handels- und Gesellschaftsrecht:
 
Wir beraten Sie in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Ihrer Firma oder Ihrem kaufmännischen Unternehmen ergeben. Sei es dass Sie beabsichtigen eine GmbH, eine Unternehmergesellschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes zu gründen. Wir unterstützen Sie ebenfalls, wenn es darum geht, eine bestehende Firma in eine andere Rechtspersönlichkeit umzuwandeln oder das Geschäft an Nachfolger oder Dritte zu übergeben. Auch bei Streitigkeiten innerhalb bestehender Gesellschaften sind wir behilflich.
 

 
Arbeitsrecht:
 
Das deutsche Arbeitsrecht ist derart komplex, dass ein Unternehmer ohne anwaltliche Hilfe heute kaum noch Entscheidungen über arbeitsrechtliche Maßnahmen treffen kann. Wir unterstützen Sie bei allen Entscheidungen, die anstehen und führen gegebenenfalls die sich daraus ergebenden arbeitsrechtlichen Prozesse.
 

 
Forderungsmanagement / Inkasso:
 
Wir übernehmen für Sie die Beitreibung offener Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern bis hin zur anschließenden Zwangsvollstreckung.
 

 
Prozessführung
 
Wir vertreten Sie im Zivilrecht vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichthofes.